Bindung des Mieters an Kabelanschluss möglich
News vom 18.11.2021

Der Vermieter kann den Mieter im Mietvertrag nach noch geltender Rechtslage (bis 01.12.2021) verpflichten, während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses einen von ihm zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss für die Bereitstellung von Fernseh- und Radioprogrammen zu nutzen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.11.2021 (Az. I ZR 106/20) entschieden, dass eine solche von einer großen Wohnungsbaugesellschaft verwendete Regelung derzeit nicht gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) verstößt und eine solche Regelung auch noch bis 2024 zulässig ist.
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier.