Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
News vom 15.02.2023

Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50 Prozent, höchstens jedoch zu 70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Mieter abgerechnet werden. Dies schreibt die Heizkostenverordnung bindend vor.
Inklusiv-Warmmieten oder Festbeträge für die Heizung sind folglich im Grundsatz unzulässig (§ 2 HeizkV).
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