Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

News vom 15.02.2023
Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten Die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung (Heiz­kV) zwingend vorgeschrieben.

Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50 Prozent, höchstens jedoch zu 70 Prozent nach dem tatsächlichen Ver­brauch der einzelnen Mieter abgerechnet werden. Dies schreibt die Heizkostenverordnung bindend vor.


Inklusiv-Warm­mie­ten oder Festbeträge für die Heizung sind folglich im Grundsatz unzulässig (§ 2 HeizkV).


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