Kündigung: Zustellung an Mieter bei unbekanntem Aufenthaltsort
News vom 03.04.2023
Wie ist dem Mieter eine Kündigung zu erklären, wenn sein Aufenthaltsort unbekannt ist, die Wohnung also beispielsweise nicht mehr bewohnt oder vollständig untervermietet ist?
Oft befindet sich dann auch kein Name und/oder Briefkasten mehr an der Mietsache.
Einzelheiten dazu erfahren Sie in unserem Blogartikel: