Rückzahlungsanspruch bei unzureichender Belegeinsicht
News vom 07.03.2022
Dem Bundesgerichtshof lag im Beschluss vom 26.10.2021 (Az. VIII ZR 150/20) ein Sachverhalt zugrunde, bei dem es um die Rückzahlungsforderung einer geleisteten Betriebskostennachzahlung durch den Mieter ging. Es wurde entschieden, dass diese nicht zurückgefordert werden könne, weil der Vermieter die Belegeinsicht nur unzureichend gewährt hatte.