Bundesregierung stärkt Gläubigerschutz
Heute ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Ziel der Neuregelungen zum Zahlungsverzug ist es, die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr zu verbessern, um dadurch die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern.
Nach den Neuregelungen sind Vereinbarungen, in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungsfristen oder Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, künftig einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterworfen, wenn die vereinbarten Fristen eine bestimmte Länge (mehr als 30 btw. 60 Tage) überschreiten. Außerdem müssen säumige Unternehmen und öffentliche Auftraggeber einen höheren Verzugszins ( 9 statt 8%) sowie eine Pauschale von 40 Euro zahlen.
Die Neuregelungen zum Zahlungsverzug treten am Tag nach der Verkündung, somit am 29. Juli 2014, in Kraft. Weitere Einzelheiten finden sich auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.