Betriebskosten: Wirtschaftslichkeitsgebot

Der
Bundesgerichtshof hat mit
Urteil vom 25.01.2023 (Az. VIII ZR 230/21) entschieden, dass es ich beim sog.
Gebot der Wirtschaftlichkeit um eine
vertragliche Nebenpflicht des Vermieters handelt.
Den Mieter trifft aus diesem Grund die Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Gebot, um ggf. Schadensersatzanspräche gegen den Vermieter geltend zu machen.
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