Formale Eigentümerstellung: Kein Eigenbedarf

News vom 19.07.2021
Formale Eigentümerstellung: Kein Eigenbedarf

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30.03.2021 (Az. VIII ZR 221/19) eine Eigenbedarfskündigung als unwirksam angesehen, die erst nach Übertragung eines Miteigentumsanteils auf eine zweite Vermieterin möglich war.

Ziel war die Schaffung einer Kündigungsmöglichkeit, da juristische Personen keinen Eigenbedarf an Wohnraum haben können. 

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