Gas-Knappheit: Muss der Vermieter für den Heizungsausfall einstehen?

Die Gas-Knappheit in Folge des Ukraine-Krieges und die damit einhergehenden steigenden Gaspreise stellen Vermieter vor die Frage, ob eine
Herabsenkung der Heiztemperatur – zumindest nachts – möglich ist. Darüber hinaus stehen Vermieter vor dem Dilemma, gegebenenfalls für fehlendes Gas gegenüber den Mietern einstehen zu müssen.
In unserem aktuellen Blogartikel widmen wir uns der Frage, ob der Vermieter überhaupt dazu verpflichtet ist, eine bestimmte
(Mindest-)Temperatur zu gewährleisten und ob dem Mieter gegebenenfalls ein
Minderungsrecht zusteht, sollte eine bestimmte Temperaturschwelle unterschritten werden.
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