Heizkosten: Die Folgen einer nicht wirksam vereinbarten Pauschale

News vom 14.03.2022
Heizkosten: Die Folgen einer nicht wirksam vereinbarten Pauschale Nach den Regelungen der Heizkostenverordnung ist zwingend eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten zu erstellen. In der Verordnung ist geregelt, dass deren Regelungen Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen (Regelungen des Mietvertrages) haben. 

Nur in einem Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, können in einem Mietvertrag abweichende Bestimmungen zur Abrechnung der Heizkosten geregelt werden.

Wie behandelt die Rechtsprechung die in einem Mietvertrag unwirksam vereinbarte Heizkostenpauschale?

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