Form Mieterhöhung
News vom 06.07.2011
Ein Mieterhöhungsbegehren ist nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter darin zur Begründung auf den bisher geltenden Mietspiegel und nicht auf den kurz zuvor veröffentlichten neuesten Mietspiegel Bezug genommen hat.
BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 337/10
BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 337/10