Gewerberaum: Mündliche Vertragsänderungen
News vom 17.11.2021

Nach Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.09.2021 (Az. XII ZR 60/20) gilt diese Vorschrift auch für Änderungen von Gewerberaummietverträgen, die Geltung für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr beanspruchen.
Mehr zur Entscheidung und zur insbesondere im Gewerberaummietrecht relevanten Vorschrift des § 550 BGB haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Vertragsänderungen mit Geltung unter einem Jahr auch mündlich wirksam