Gemeinschaftsfläche: Nur gestattet, nicht vermietet

News vom 30.05.2023
Gemeinschaftsfläche: Nur gestattet, nicht vermietet Eine Gemeinschaftsfläche kann nach Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.10.2022 (Az. VIII ZR 394/21) anstatt mitvermietet auch bloß im Rahmen einer Gestattung zur Nutzung überlassen worden sein.

Eine solche Gestattung kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes durch den Vermieter jederzeit widerrufen werden.

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