Schönheitsreparaturen: Unwirksame Quotenabgeltungsklausel

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Unter Quotenabgeltungsklauseln sind solche Klauseln zu verstehen, die dem Mieter vor Ablauf von vertraglich vereinbarten Renovierungsfristen zu einer prozentualen Ausgleichszahlung verpflichteten, etwa wenn der Mieter vorher wieder ausgezogen ist. Aus Sicht des Vermieters hat er die Wohnung dann genutzt ohne Schönheitsreparaturen durchführen zu müssen.

Diese Klauseln sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs vollständig unwirksam, da die finanzielle Belastung für den Mieter nicht absehbar sei.


letzte Aktualisierung am 11.08.2023




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