Vermieterwechsel durch Vertrag im laufenden Mietverhältnis
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Ein Vermieterwechsel durch Vertrag kann im laufenden Mietverhältnis nicht gegen den Willen des Mieters erfolgen, da hierzu ein dreiseitiger Vertrag erforderlich ist. Es genügt aber auch, wenn der Mieter dem Vermieterwechsel zustimmt oder diesen genehmigt.
Auch der Bundesgerichtshof hat diese beiden Möglichkeiten in seiner Entscheidung vom 12.03.2003 (Az. XII ZR 18/00) anerkannt:
„Allerdings ist der Vermieterwechsel hier nicht durch dreiseitigen Vertrag, sondern durch zweiseitigen Vertrag zwischen altem und neuem Vermieter mit (notwendiger) Zustimmung der Mieterin zu Stande gekommen."
Rechtsanwalt Christopher Wolf erklärt kurz die Rechtslage.
>> Weitere Informationen
Auch der Bundesgerichtshof hat diese beiden Möglichkeiten in seiner Entscheidung vom 12.03.2003 (Az. XII ZR 18/00) anerkannt:
„Allerdings ist der Vermieterwechsel hier nicht durch dreiseitigen Vertrag, sondern durch zweiseitigen Vertrag zwischen altem und neuem Vermieter mit (notwendiger) Zustimmung der Mieterin zu Stande gekommen."
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letzte Aktualisierung am 28.05.2024
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Tags
Vermieterwechsel
dreiseitiger Vertrag
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