Kündigungsrecht nach Versterben des Mieters

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Bei Versterben des Einzelmieters ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. 

Rechtsanwalt Christopher Wolf erläutert Ihnen die Rechtslage. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

letzte Aktualisierung am 11.04.2024






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Relevant für Wohnraum Eigentumswohnung Einfamilienhaus Verwaltung
    Tags Einzelmieter Erben Sonderkündigungsrecht Vermieterbund
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