Mieterhöhung durch Vereinbarung

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Eine Mieterhöhungsvereinbarung bietet sich aus Vermietersicht insbesondere dann an, wenn kein Mietspiegel zur Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete existiert und drei Vergleichsmieten benannt werden müssten. Auch in anderen Fällen kann aber aus Vermieter- oder Mietersicht das Bedürfnis bestehen, die Miete anzupassen.

letzte Aktualisierung am 27.07.2022


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Relevant für Wohnraum Eigentumswohnung Einfamilienhaus Verwaltung
    Tags Mieterhöung einvernehmlich Vereinbarung § 557 BGB Vermieterbund
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