Schönheitsreparaturen: Qutenabgeltung

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Unter Quotenabgeltungsklauseln sind solche Klauseln zu verstehen, die dem Mieter vor Ablauf von vertraglich vereinbarten Renovierungsfristen zu einer Ausgleichszahlung verpflichteten. 

Diese Klauseln sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs im Formularvertrag vollständig unwirksam, können jedoch durch Individualvertrag wirksam vereinbart werden. 

Rechtsanwalt Christopher Wolf erläutert Ihnen die Rechslage. 

Weitere Informationen finden Sie hier. 

letzte Aktualisierung am 10.04.2024






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Relevant für Wohnraum Eigentumswohnung Einfamilienhaus Verwaltung
    Tags Schönheitsreparaturen Qutoenabgeltung Vermieterbund
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