Fristlose Kündigung: Wann ausziehen?
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Bei einer fristlosen Kündigung endet das Mietverhältnis mit Zugang beim Kündigungsempfänger. Das Mietobjekt ist mithin sofort zurückzugeben.
Dem Mieter ist jedoch eine nach den Umständen des Einzelfalles angemessene sog. Ziehfrist einzuräumen. Zwei Wochen sind in jedem Fall ausreichend, auch eine Woche kann genügen.
Ist die Frist zu kurz, verlängert sie sich auf eine angemessene Frist.
letzte Aktualisierung am 19.09.2023
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Relevant für
Wohnraum
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Einfamilienhaus
Verwaltung
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Tags
Kündigung
fristlos
Ziehfrist
Ende Mietverhältnis
Vermieterbund
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