Wer bestimmt über die Art und Weise der Beseitigung eines Mangels?
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Grundsätzlich hat der Mieter einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel am Mietobjekt. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung hat der Mieter aber nicht vorzuschreiben.
„Nach einhelliger Ansicht hat der Mieter keinen Anspruch auf Vornahme einer konkreten Maßnahme zur Mängelbeseitigung, sondern lediglich auf Beseitigung des Mangels, in welcher geeigneten Weise auch immer es der Vermieter bewerkstelligen möchte." (Landgericht Berlin, Urteil vom 12.10.2015, Az. 67 S 431/14).
Rechtsanwalt Christopher Wolf gibt weitere Informationen.
„Nach einhelliger Ansicht hat der Mieter keinen Anspruch auf Vornahme einer konkreten Maßnahme zur Mängelbeseitigung, sondern lediglich auf Beseitigung des Mangels, in welcher geeigneten Weise auch immer es der Vermieter bewerkstelligen möchte." (Landgericht Berlin, Urteil vom 12.10.2015, Az. 67 S 431/14).
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letzte Aktualisierung am 15.07.2024
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