Wer bestimmt über die Art und Weise der Beseitigung eines Mangels?

MP4
Grundsätzlich hat der Mieter einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel am Mietobjekt. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung hat der Mieter aber nicht vorzuschreiben.

„Nach einhelliger Ansicht hat der Mieter keinen Anspruch auf Vornahme einer konkreten Maßnahme zur Mängelbeseitigung, sondern lediglich auf Beseitigung des Mangels, in welcher geeigneten Weise auch immer es der Vermieter bewerkstelligen möchte." (Landgericht Berlin, Urteil vom 12.10.2015, Az. 67 S 431/14).

Rechtsanwalt Christopher Wolf gibt weitere Informationen.

letzte Aktualisierung am 15.07.2024






Video

Relevant für Wohnraum Eigentumswohnung Einfamilienhaus Gewerberaum Verwaltung
    Tags Mangel Minderung Instandhaltung Vermieterbund
DOWNLOAD ALS NICHT­MITGLIED
Als Nichtmitglied ist keine Registrierung notwendig.

Nach Bestellung können Sie bei Zahlung mit Paypal oder per Lastschrift das Dokument direkt auf Ihrem Endgerät speichern.
DOWNLOAD ALS MITGLIED
Als Mitglied erhalten Sie die Dokumente günstiger oder kostenfrei.

Sie können alle Dokumente direkt auf Ihrem Endgerät speichern.