Schönheitsreparaturen: Streichen von farblich noch neuwertigen Wänden bei Löchern?

MP4
Wenn eine wirksame Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht, ist der Mieter auch zum Verschließen der Bohrlöcher verpflichtet, da dies von den Schönheitsreparaturen umfasst ist.

Ist die Wand also wegen des Zustands zu streichen, müssen die Bohrlöcher vorab fachgerecht verschlossen werden.

Wie verhält es sich aber, wenn die Wand an sich noch nicht gestrichen werden müsste, aber Dübellöcher vorhanden sind?

Das im Video erwähnte amtsgerichtliche Urteil finden Sie hier. 

letzte Aktualisierung am 24.03.2023


Video

    Tags Schönheitsreparaturen Löcher Farbton Einheitlichkeit Vermieterbund
DOWNLOAD ALS NICHT­MITGLIED
Als Nichtmitglied ist keine Registrierung notwendig.

Nach Bestellung können Sie bei Zahlung mit Paypal oder per Lastschrift das Dokument direkt auf Ihrem Endgerät speichern.
DOWNLOAD ALS MITGLIED
Als Mitglied erhalten Sie die Dokumente günstiger oder kostenfrei.

Sie können alle Dokumente direkt auf Ihrem Endgerät speichern.