Unwirksames Mieterhöhungsverlangen wiederholen

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Ein unwirksames Mieterhöhungsverlangen kann jederzeit neu ausgesprochen werden. Eine Korrekturfrist gibt es nicht.

Die gesetzlichen Fristen (Zustimmung, Klage, Zahlung der erhöhten Miete) beginnen aber mit Zugang des korrigierten Mieterhöhungsverlangens neu zu laufen.

Rechtsanwalt Christopher Wolf erläutert das Thema.

letzte Aktualisierung am 18.07.2024






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Relevant für Wohnraum Eigentumswohnung Einfamilienhaus Verwaltung
    Tags Mieterhöhung Mieterhöhungsverlangen Wirksamkeit Vermieterbund
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