Kein Sonderkündigungsrecht für Soldaten, Beamte, usw.

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Ein Sonderkündigungsrecht für Beamte gibt es nicht mehr. § 570 BGB a.F., der dieses Kündigungsrecht regelte, ist ersatzlos gestrichen worden.

Warum die Vorschrift aber dennoch ausnahmsweise von Bedeutung sein könnte, erklären wir im Video.


letzte Aktualisierung am 13.10.2022


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Relevant für Wohnraum Eigentumswohnung Einfamilienhaus Verwaltung
    Tags Sonderkündigungsrecht Personengruppe Beamte Vermieterbund
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