Aufforderung an Mietinteressenten zur Einreichung von Unterlagen für Mietvertragsschluss
DOCX
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollten Sie sich als Vermieter absichern und entscheidende Informationen über den künftigen Mieter einholen, um sich vor Mietnomaden, Betrügern oder säumigen Mietern schützen zu können.
Als Vermieter können Sie zwar vom Mieter die Vorlage von Unterlagen verlangen, grundsätzlich ist der Mieter jedoch nicht verpflichtet, dem Vermieter bei Wohnungsbesichtigung oder bei der Anbahnung einer Vermietung Unterlagen vorzulegen. Wenn der Vermieter diese verlangt und der Mieter sie nicht beibringt, wird er aber kaum mit dem Abschluss eines Mietvertrages rechnen können.
Als Vermieter können Sie zwar vom Mieter die Vorlage von Unterlagen verlangen, grundsätzlich ist der Mieter jedoch nicht verpflichtet, dem Vermieter bei Wohnungsbesichtigung oder bei der Anbahnung einer Vermietung Unterlagen vorzulegen. Wenn der Vermieter diese verlangt und der Mieter sie nicht beibringt, wird er aber kaum mit dem Abschluss eines Mietvertrages rechnen können.
letzte Aktualisierung am 08.07.2025
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Eigentumswohnung
Einfamilienhaus
Verwaltung
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