Erlaubnis, Gestattung und Widerrufbarkeit

MP4
Der Mieter darf grundsätzlich nur den mitvermieteten Bereich nutzen.

Ist er aber berechtigt, beispielsweise den Hof des Mietobjekts als Gemeinschaftsfläche zum Parken zu nutzen, kann dies (1) auf einer vertraglichen Vereinbarung, (2) einer rechtsverbindlichen Erlaubnis oder (3) auf einer unverbindlichen Gestattung beruhen.

letzte Aktualisierung am 30.05.2023






Video

Relevant für Wohnraum Eigentumswohnung Einfamilienhaus Verwaltung
    Tags Erlaubnis Gestattung Vermietung Widerrufen Vermieterbund
DOWNLOAD ALS NICHT­MITGLIED
Als Nichtmitglied ist keine Registrierung notwendig.

Nach Bestellung können Sie bei Zahlung mit Paypal oder per Lastschrift das Dokument direkt auf Ihrem Endgerät speichern.
DOWNLOAD ALS MITGLIED
Als Mitglied erhalten Sie die Dokumente günstiger oder kostenfrei.

Sie können alle Dokumente direkt auf Ihrem Endgerät speichern.