Vertraglicher Vermieterwechsel

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Dieser kann im laufenden Mietverhältnis nicht gegen den Willen des Mieters erfolgen.

Der vertraglich vereinbarte Vermieterwechsel setzt die Mitwirkung des Mieters voraus. Die Beteiligten können  entweder einen dreiseitigen Vertrag über den Vermieterwechsel abschließen. Es genügt aber auch, wenn der Mieter dem Vermieterwechsel zustimmt oder diesen genehmigt.

letzte Aktualisierung am 25.01.2024




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