Zurückgelassene Gegenstände bei Auszug des Mieters

MP4
Bleiben einzelne Gegenstände nach Auszug des Mieters zurück, gilt wie folgt:

Den Vermieter trifft dann eine Obhutspflicht dahingehend, diese Gegenstände vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Nur offensichtlicher Müll darf entsorgt werden.

Allerdings können vom Mieter Lagerkosten als Schadensersatz verlangt werden.

Rechtsanwalt Christopher Wolf gibt Tipps zum Thema.

>> Mehr Informationen

letzte Aktualisierung am 15.05.2024






Video

Relevant für Wohnraum Eigentumswohnung Einfamilienhaus Gewerberaum Verwaltung
    Tags Auszug Räumung Teilräumung Zurücklassung Obhutspflicht Aufbewahrung Schadensersatz Vermieterbund
DOWNLOAD ALS NICHT­MITGLIED
Als Nichtmitglied ist keine Registrierung notwendig.

Nach Bestellung können Sie bei Zahlung mit Paypal oder per Lastschrift das Dokument direkt auf Ihrem Endgerät speichern.
DOWNLOAD ALS MITGLIED
Als Mitglied erhalten Sie die Dokumente günstiger oder kostenfrei.

Sie können alle Dokumente direkt auf Ihrem Endgerät speichern.