Zurückgelassene Gegenstände bei Auszug des Mieters
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Bleiben einzelne Gegenstände nach Auszug des Mieters zurück, gilt wie folgt:
Den Vermieter trifft dann eine Obhutspflicht dahingehend, diese Gegenstände vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Nur offensichtlicher Müll darf entsorgt werden.
Allerdings können vom Mieter Lagerkosten als Schadensersatz verlangt werden.
Rechtsanwalt Christopher Wolf gibt Tipps zum Thema.
>> Mehr Informationen
Den Vermieter trifft dann eine Obhutspflicht dahingehend, diese Gegenstände vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Nur offensichtlicher Müll darf entsorgt werden.
Allerdings können vom Mieter Lagerkosten als Schadensersatz verlangt werden.
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letzte Aktualisierung am 15.05.2024
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Relevant für
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Verwaltung
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Tags
Auszug
Räumung
Teilräumung
Zurücklassung
Obhutspflicht
Aufbewahrung
Schadensersatz
Vermieterbund
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