Müssen Sie Ihrem Mieter einen Internetanschluss bereitstellen?
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§ 535 Abs. 1 BGB verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den sog. mietgemäßen Gebrauch zu gewähren.
Die Versorgung der Mietsache mit bestimmten Leistungen, die über die Besitzüberlassung an Räumen hinausgehen, wird durch den Vermieter aber nur bei konkreter Vereinbarung geschuldet.
Dies bedeutet: Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seinem Mieter einen Internetanschluss bereitzustellen.
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letzte Aktualisierung am 10.04.2025
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Relevant für
Wohnraum
Eigentumswohnung
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Gewerberaum
Verwaltung
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Tags
Internet
Internetanschluss
Festnetz
Wlan
Vermieterbund
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