Ein Strom- und Gaszähler, separate Mietverträge: Wer wird Vertragspartner des Energieversorgers?

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Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 15.04.2025 (Az. VIII ZR 300/23) entschieden, dass sich bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens an den Vermieter richtet, wenn die einzelnen Zimmer der Wohnung durch separate Mietverträge vermietet sind, die Wohnung aber lediglich über einen Zähler für Strom und Gas verfügt.

Entschieden wird damit abweichend von dem sonst anzuwendenden Grundsatz, dass regelmäßig der Mieter einer Wohnung Vertragspartner des Versorgers wird.

Rechtsanwalt Christopher Wolf (Bundesgeschäftsstelle Koblenz) erklärt Ihnen im Video, was Sie als Vermieter beachten müssen.

letzte Aktualisierung am 06.05.2025






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Relevant für Wohnraum Eigentumswohnung Gewerberaum Verwaltung Sonstiges
    Tags Energieversorgung Vertragspartner Mieter Vermieterbund
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