Verordnungen


Nachfolgend finden Sie eine Übersicht allgemeiner Angaben zu gängigen Verordnungen wie zur Berechnung der Wohnfläche, der Aufstellung von Betriebskosten, zur Energieeinsparung, zur Trinkwasserverordung und sonstigen Bestimmungen. Die Anwendung der Verordnungen wurde durch die Rechtsprechung konkretisiert, Beratung ist daher bei Einzelfragen zu empfehlen. Fragen Sie dazu Ihre Geschäftsstellenberater.
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  Betriebskostenverordnung


Betriebskosten sind nachstehende Kosten, die dem Eigentümer (Erbbauberechtigten) durch das Eigentum (Erbbaurecht) am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, es sei denn, dass sie üblicherweise vom Mieter innerhalb der Miete unmittelbar getragen werden.
1)
(ab 01.01.2004)
2)
II. Berechnungsverordnung (bis 31.12.2003)
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