
VermieterVerein e.V.
Wir sind seit über 20 Jahren als Vermietervereinigung tätig und stehen Vermietern als Vermieterverband und Vermieterschutzbund für alle Fragen rund um Haus und Grund beratend zur Seite. Als Mitglied in unserem Vermieterbund erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung in der Bundesgeschäftsstelle, unabhängig vom Standort Ihrer Immobilie in Deutschland. Zudem unterstützen unsere Rechtsanwälte Sie auch direkt vor Ort in unseren Geschäftsstellen. Zusätzlich stehen wir Vermietern in Deutschland als moderner Vermieterschutzverein mit unseren digitalen Produkten wie Mietverträgen und Mustertexten zum Sofortdownload zur Verfügung.
Kann der Vermieter nach Kündigung und noch während laufender Räumungsfrist auch dann bereits Räumungsklage erheben, wenn der Mieter nur Widerspruch wegen fehlenden Auffindens von Ersatzwohnraum erhebt? Ja. Nach Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2022 (Az. VIII ZB 58/21) ist auch in einem solchen Fall das „Sich-Entziehen“ der maßgeblichen Vorschrift des § 259 ZPO gegeben. > Weiterlesen
Weiter lesenAls Vermieter haben Sie sich vielleicht schon einmal gefragt, ob Sie die Mietwohnung nach Einzug des Mieters betreten oder besichtigen können. Dies kann aus Vermietersicht aus ganz unterschiedlichen Gründen, wie z.B. der Begutachtung eines Mangels erforderlich sein. Ob Ihnen als Vermieter ein Besichtigungsrecht zusteht und was Sie in diesem Zusammenhang beachten sollten, erfahren Sie hier: > Besichtigungsverlangen des Vermieters – Darf der Vermieter die Wohnung betreten?
Weiter lesenWoran orientiert sich die Höhe der Betriebskostenvorauszahlungen in einem neuen Mietverhältnis? Wer legt den Betrag fest? Wie kann später erhöht werden? Das klären wir in unserem Blogartikel.
Weiter lesenSachverhalt Im konkreten Fall hatte ein Vermieter in Frankfurt am Main für eine 33 m² große mit Kochnische, fensterlosem Bad, Flur und Balkon teilmöblierte Einzimmerwohnung eine Kaltmiete in Höhe von 550 EUR nebst Betriebskosten von 180 EUR verlangt. Nach Anzeige des Mieters an das zuständige Amt für Wohnungswesen erging gegen den Vermieter ein Bußgeldbescheid nach § 5 WiStrG in Höhe von 3.000 EUR. Der Vermieter verteidigte sich, scheiterte jedoch vor dem Amtsgericht mit seinem Einspruch und vor dem Oberlandesgericht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2022, Az. 3 Ss-OWi 1115/22) mit seiner Rechtsbeschwerde. Begründung Die Gerichte sind der Ansicht, dass unter Berücksichtigung eines angemessenen Aufschlags auf die ortsübliche Vergleichsmiete im Hinblick auf Umfang und Qualität der mitvermieteten Möbel von einer ortsüblichen Gesamtmiete in Höhe von 379 EUR auszugehen sei. Der Vermieter habe die Lage des Mieters auch ausgenutzt, der sich zuvor neun Monate lang erfolglos auf Wohnungssuche befand.
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Mitglied- und Partnerschaft
Für Vermieter, Verwalter, Eigentümer Rechtsanwälte
Das Buch unterscheidet sich von gewöhnlichen Erläuterungen dadurch, dass es aus konkreten Beratungsanfragen der Mitglieder des Vermieterverein e.V. entstanden ist. Die Antworten sind also aus der Praxis entstanden und auch für die Praxis bestimmt.
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• Rechtsschutzversicherung
• Wohngebäudeversicherung
• Absicherung gegen Mietausfall
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