VermieterVerein e.V.

Bundesweite Beratung durch unsere Rechtsanwälte
Wir wollen, dass Ihnen Eigentum Freude bereitet. Daher erhalten Sie als Vermieter, Verwalter und Eigentümer ohne Wartezeit bundesweit umfassende rechtliche Beratung durch unsere Rechtsanwälte.
Der VermieterVerein e.V. berät deutschlandweit Vermieter, Eigentümer, Hausverwalter, juristische Personen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wir sind seit über 20 Jahren als Vermietervereinigung tätig und stehen Vermietern als Vermieterverband und Vermieterschutzbund für alle Fragen rund um Haus und Grund beratend zur Seite. Als Mitglied in unserem Vermieterbund erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung in der Bundesgeschäftsstelle, unabhängig vom Standort Ihrer Immobilie in Deutschland. Zudem unterstützen unsere Rechtsanwälte Sie auch direkt vor Ort in unseren Geschäftsstellen. Zusätzlich stehen wir Vermietern in Deutschland als moderner Vermieterschutzverein mit unseren digitalen Produkten wie Mietverträgen und Mustertexten zum Sofortdownload zur Verfügung.
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News

20. Mä 2023
Beschlusszwang für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.03.2023, Az. V ZR 140/22 muss ein Wohnungseigentümer mangels Gestattungsbeschluss eine bauliche Veränderung im Zweifel durch Beschlussersetzungsklage herbeiführen.  Diese Vorgehensweise sei aufgrund der neuen Rechtslage seit dem 01.12.2020 gesetzlich erforderlich. >> Weiterlesen

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16. Mä 2023
Kamera zum Schutz des eigenen Grundstücks?

Ein Anspruch aus §§ 823, 1004 BGB analog i. V. m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG auf Beseitigung von Kameras durch den Nachbar ist möglich. Auch wenn die Kamera tatsächlich nicht das Nachbargrundstück erfasst, kann das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn nach Urteil des Amtsgerichts Iburg vom 01.12.2021 (Az. 4 C 366/21) beeinträchtigt sein. Ein Unterlassungsanspruch kann nämlich auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck"). Eine solche Befürchtung sei dann gerechtfertigt, wenn sie aufgrund konkreter Umstände als nachvollziehbar und verständlich erscheine, etwa im Hinblick auf einen eskalierenden Nachbarstreit oder aufgrund objektiv Verdacht erregender Umstände. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung durch eine Videokamera beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen, die dadurch betroffen sein könnten, allerdings nicht. >> Zum Volltext des Urteils

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08. Mä 2023
Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug

Einer der gesetzlich geregelten Gründe, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses berechtigen, ist der Zahlungsverzug des Mieters.  Wann ein Zahlungsverzug vorliegt, der zu einer fristlosen Kündigung berechtigt und was Sie als Vermieter hinsichtlich der Kündigung beachten sollten, haben wir für Sie näher erläutert.  >> Weiterlesen

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06. Mä 2023
Mieter muss auf Kündigung des Vermieters nicht reagieren

Muss sich der gekündigte Mieter gegenüber dem Vermieter äußern? Kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter bestätigt, überhaupt oder rechtzeitig zu räumen? Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht in seinem Beschluss vom 07.12.2022 (Az. 24 W 39/22) zwar das praktische Bedürfnis der Vermieterseite.  Dennoch könne vom Mieter nicht verlangt werden, dass dieser auf eine erklärte Kündigung reagiert. Sinn der Kündigungsfrist sei es auch, dass der Mieter die Wirksamkeit prüfen könne. Dem widerspreche es, wenn von ihm vor Ablauf der Kündigungsfrist verlangt werden könne, seine Räumung zu bestätigen.  >> Weiterlesen

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MITGLIED
Ihr Vorteil: Bei Eintritt im Verlauf des Jahres wird die Jahresgebühr erst ab dem Folgemonat anteilig berechnet. Eine Wartezeit für die Beratung und sonstige Leistungen besteht nicht.
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Wir sind vor Ort für unsere Mitglieder da. Sie haben die Chance, als engagierte(r) Anwalt/Anwältin/Kanzlei eine Geschäftsstelle zu übernehmen. Dies bedeutet: Neue Mandantschaft durch Mitgliederkontakt.
Unser E-Book
Erfolgreich Vermieten - Häufige Vermieterfragen beantwortet
Das Buch gibt Anfängern, Eigenvermietern, angehenden Profis, Verwaltern und am Mietrecht interessierten Vermietern eine ausführliche Grundlage, um die umfangreichen und anspruchsvollen Themen des Mietverhältnisses aus rechtlicher Sicht bewerten und entsprechend handeln zu können.

Das Buch unterscheidet sich von gewöhnlichen Erläuterungen dadurch, dass es aus konkreten Beratungsanfragen der Mitglieder des Vermieterverein e.V. entstanden ist. Die Antworten sind also aus der Praxis entstanden und auch für die Praxis bestimmt.
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Unseriöse Mieter können existenzbedrohende Schäden verursachen. Wir prüfen die Bonität Ihrer angehenden Vertragspartner und schützen Sie auf diese Weise vor teuren Mietausfällen.
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BERATUNG

Das deutsche Mietrecht ist so komplex wie umfangreich. Wir stellen Ihnen Fachleute zur Seite, die Sie fundiert beraten und unterstützen.
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• Wohngebäudeversicherung
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Mitglieder haben die Möglichkeit, die Zeitschrift „IVV - Immobilien vermieten und verwalten“ günstig zu bestellen (10 Ausgaben im Jahr plus Sonderheft). Die Zeitschrift behandelt die Themen Wohnungswirtschaft, Mietrecht und Bautechnik und stellt dabei Praxisnähe und Erfahrungsaustausch in den Fokus.
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