
VermieterVerein e.V.
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In seinem Urteil vom 19.04.2023 (Az. VIII ZR 280/21) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Schadensersatzansprüche im Mietrecht auch mit den erforderlichen aber noch nicht aufgewendeten (sog. "fiktiven") Kosten bemessen werden können. Im konkreten Fall hatten die beklagten Mieter die Mietsache unter Zurücklassung von Schäden zurückgegeben. Der Bundesgerichtshof führt aus, dass der Vermieter nicht verpflichtet sei, die Arbeiten tatsächlich selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen, bevor er Schadensersatz verlangen kann. Vielmehr könne er auch die fiktiven Kosten geltend machen, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich wären. Hieran sei auch nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezüglich des Werkvertragsrechts weiter festzuhalten. Denn die Erwägungen beruhten alleine auf den Besonderheiten des Werkvertragsrechts und seien auf andere Vertragstypen nicht übertragbar. >> Zum Volltext des Urteils
Weiter lesenMit Urteil vom vom 01.02.2023 (Az. 3 K 596/22) hat das Finanzgericht Nürnberg entschieden, dass das Finanzamt von der Vermieterseite im Rahmen einer Prüfung der Einkommenssteuererklärung den Mietvertrag anfordern kann. Ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung liege nicht vor, da der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht auf der Mieterseite gerechtfertigt sei. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Finanzbehörde sei zulässig, weil sie hier zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihr übertragen wurde, tätig wurde. Es sei zu berücksichtigen, dass die Daten, die dem Amt übermittelt werden, dem Steuergeheimnis unterliegen und daher die von der Abfrage betroffenen Mieter durch die Offenbarung der Daten gegenüber dem Finanzamt im Regelfall nicht belastet würden. >> Zum Volltext des Urteils
Weiter lesenIm vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25.05.2023 (Az. V ZR 134/22) entschiedenen Fall hatte der Kläger einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung im Dachgeschoss gekauft. Sachverhalt Mit beurkundet wurde ein Exposé, wonach eine Maisonette mit zwei Ebenen angeboten war. Nach Kaufvertragsabschluss wurde die Baugenehmigung aber mit der Nebenbestimmung erteilt, dass der Spitzboden nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden dürfe. Der Kläger verlangte zunächst erfolglos Nacherfüllung und im Anschluss Schadensersatz wegen des sich aus der eingeschränkten Baugenehmigung ergebenden Minderwerts der Wohnung. Schadensersatz kann auch bei nur geringen Beseitigungskosten verlangt werden Bei Wahl des Ersatz des Minderwerts (wie hier) sei der Anspruch auf Ausgleich des Wertunterschiedes zwischen mangelbehafteter und mangelfreier Sache gerichtet. Dieser Anspruch bestünde auch dann, wenn die Beseitigungskosten weniger als die Hälfte des Minderwerts der Sache ausmachten. Maßgeblich sei nämlich, dass die nicht erfolgte Nacherfüllung ausgeglichen werden solle und dass der Mangel hier aber durch entsprechende Tätigkeiten nicht ohne Zweifel behoben werden konnte. >> Zum Volltext des Urteils
Weiter lesenDer Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.01.2023 (Az. VIII ZR 223/21) entschieden, dass ein Gericht sich im Rahmen einer Zustimmungsklage des Vermieters auch direkt auf ein Gutachten eines Sachverständigen stützen darf, das den örtlichen Mitspiegel berücksichtigt. Im konkreten Fall hatte sich das Gericht bei seiner Beweiswürdigung unmittelbar auf dieses Sachverständigengutachten zur Bestimmung der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete gestützt. Der Bundesgerichtshof sieht dies als zulässig an. Es begegne keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Gerichte ihre Überzeugungsbildung bezüglich der Vergleichsmiete nicht unmittelbar auf den Mietspiegel stützen, sondern ein Sachverständigengutachten einholen. Der Mietspiegel sei dann jedenfalls mittelbar zugrunde gelegt, wenn - wie hier - das Gutachten keine über den Mietspiegel hinausgehende Erkenntnisquelle darstelle. Insoweit sei die Vergleichsmiete auf eine Erkenntnisquelle gestützt worden, die für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO ausreiche. >> Zum Volltext der Entscheidung
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