BGH Urteil

Keine analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist bei Begründung von Wohnungseigentum auf erleichterte Vermieterkündigung

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 325/09
Urteil vom: 23.06.2010

Amtlicher Leitsatz: 


1. Die für die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577a BGB finden auch auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks entsprechende Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 28.5.2008 - VIII ZR 126/07, NZM 2008, 569). 

Eine analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist des § 577a BGB auf eine auf § 573a BGB gestützte Kündigung kommt mangels Bestehen einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht.

Zum Volltext des Urteils

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.06.2010, Az. VIII ZR 235/09
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