BGH Urteil

Wohnfläche ist nach den Regelungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu berechnen

Neutral
Aktenzeichen: VIII ZR 61/23
Urteil vom: 17.10.2023

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.10.2023, Az. VIII ZR 61/23


"Das Berufungsgericht hat ebenso zu Recht angenommen, dass die Wohnfläche der vermieteten Wohnung im Streitfall anhand der materiellen Vorschriften der Wohnflächenverordnung zu ermitteln ist. 

Wie bereits oben (unter II 1 a aa) ausgeführt, ist nach der Senatsrechtsprechung der Begriff der „Wohnfläche“ im Wohnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum grundsätzlich anhand der für den preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen auszulegen und vorliegend aufgrund der im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses geltenden Wohnflächenverordnung zu ermitteln, wenn nicht – wovon hier jedoch nach den von der Revision nicht angegriffenen Ausführungen des Berufungsgerichts nicht auszugehen ist – die Parteien dem Begriff der Wohnfläche im Einzelfall eine abweichende Bedeutung beimessen oder ein anderer Berechnungsmodus örtlich üblich oder nach der Art der Wohnung naheliegender ist."

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.10.2023, Az. VIII ZR 61/23
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