BGH Urteil

Gestattung anstatt Mitvermietung und Widerrufbarkeit

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 394/21
Urteil vom: 04.10.2022
Eine Gemeinschaftsfläche kann nach Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.10.2022 (Az. VIII ZR 394/21) anstatt mitvermietet auch bloß im Rahmen einer Gestattung zur Nutzung überlassen worden sein. 

Eine solche Gestattung kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes durch den Vermieter jederzeit widerrufen werden.

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Volltext der Entscheidung

Bundesgerichtshof, Hinweisbeschluss vom 04.01.2022, Az. VIII ZR 394/21
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