Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 134/20
Urteil vom: 22.06.2021
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.06.2021, Az. VIII ZR 134/20

In dieser Entscheidung nimmt der Bundesgerichtshof zu der Geräuschquelle Lärm Stellung und macht Ausführungen dahingehend, welcher Bedeutung einem Lärmprotokoll zukommt.

Insbesondere dürften die Darlegungsanforderungen für den Vermieter nicht überspannt werden, wenn dieser keine unmittelbare Kenntnisse von den Vorgängen haben könne.

Volltext der Entscheidung

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.06.2021, Az. VIII ZR 134/20
pdf

Sie haben Fragen oder finden ein Urteil nicht?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung in Sachen Mietrecht (ausgenommen Online-Mitgliedschaft). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch wenn es zu spät ist, also ohne Wartezeit betreffend den Sachverhalt. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend