BGH Urteil

Diskriminierung bei der Auswahl von Interessenten bei Wohnungsbesichtigungen

Negativ für Vermieter
Aktenzeichen: I ZR 129/25
Urteil vom: 29.01.2026

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.01.2026, Az. I ZR 129/25


Amtlicher Leitsatz: 

Der vom Vermieter anlässlich der Vermietung von Mietwohnungen mit der Entscheidung über die Vergabe von Besichtigungsterminen oder der Auswahl von Mietinteressenten betraute Makler unterliegt dem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot des § 19 Abs. 2 AGG und haftet unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Satz 1 und 3 AGG auf Schadensersatz und Entschädigung.

Volltext des Urteils

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.01.2026, Az. I ZR 129/25
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