BGH Urteil
Diskriminierung bei der Auswahl von Interessenten bei Wohnungsbesichtigungen
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
I ZR 129/25
Urteil vom:
29.01.2026
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.01.2026, Az. I ZR 129/25
Amtlicher Leitsatz:
Der vom Vermieter anlässlich der Vermietung von Mietwohnungen mit der Entscheidung über die Vergabe von Besichtigungsterminen oder der Auswahl von Mietinteressenten betraute Makler unterliegt dem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot des § 19 Abs. 2 AGG und haftet unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Satz 1 und 3 AGG auf Schadensersatz und Entschädigung.
Sie haben Fragen oder finden ein Urteil nicht?
Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung in Sachen Mietrecht (ausgenommen Online-Mitgliedschaft). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch wenn es zu spät ist, also ohne Wartezeit betreffend den Sachverhalt. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.