BGH Urteil

Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers bei Verletzung der Räum- und Streupflicht

Negativ für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 250/23
Urteil vom: 06.08.2025

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.08.2025, Az. VIII ZR 250/23


Amtlicher Leitsatz:

Zur Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.

Volltext des Urteils

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.08.2025, Az. VIII ZR 250/23
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