Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.08.2025, Az. VIII ZR 250/23
BGH Urteil
Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers bei Verletzung der Räum- und Streupflicht
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
VIII ZR 250/23
Urteil vom:
06.08.2025
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.08.2025, Az. VIII ZR 250/23
Amtlicher Leitsatz:
Zur Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.
Volltext des Urteils
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