BGH Urteil

Berechtigtes Interesse an Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters

Neutral
Aktenzeichen: VIII ZR 11/24
Urteil vom: 07.10.2025

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.10.2025, Az. VIII ZR 11/24


Der Wunsch der verbleibenden Mieter, durch Untervermietung ihren Mietanteil nach dem Auszug eines Mitmieters zu reduzieren und so einen Wohnungsverlust zu vermeiden, stellt ein berechtigtes Interesse gemäß § 553 Abs. 1 S.1 BGB dar.

Volltext der Entscheidung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2025, Az. VIII ZR 11/24
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