Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2025, Az. VIII ZR 11/24
BGH Urteil
Berechtigtes Interesse an Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters
Neutral
Aktenzeichen:
VIII ZR 11/24
Urteil vom:
07.10.2025
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.10.2025, Az. VIII ZR 11/24
Der Wunsch der verbleibenden Mieter, durch Untervermietung ihren Mietanteil nach dem Auszug eines Mitmieters zu reduzieren und so einen Wohnungsverlust zu vermeiden, stellt ein berechtigtes Interesse gemäß § 553 Abs. 1 S.1 BGB dar.
Volltext der Entscheidung
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