BGH Urteil

Der Abrechnungszeitraum bei Betriebskosten kann einvernehmlich einmalig verlängert werden

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b
Urteil vom: 27.07.2011
Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.07.2011 (Az. VIII ZR 316/10) geht hervor, dass eine einmalige und einvernehmliche Verlängerung der jährlichen Abrechnungsperiode zum Zweck der Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung möglich ist. 

Die Gefahr, dass der Mieter bei der verlängerten Abrechnungsperiode möglicherweise einen erhöhten Überprüfungsaufwand habe, werde dadurch ausgeglichen, dass zukünftig ein Abrechnungsturnus gelte, der die Erstellung der Abrechnungen vereinfache und damit auch die Nachvollziehbarkeit für den Mieter erhöhe.

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Mehr zum Thema: Kurz erklärt: Betriebskosten & Betriebskostenabrechnung für Vermieter

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