BGH Urteil
Der Abrechnungszeitraum bei Betriebskosten kann einvernehmlich einmalig verlängert werden
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b
Urteil vom:
27.07.2011
Die Gefahr, dass der Mieter bei der verlängerten Abrechnungsperiode möglicherweise einen erhöhten Überprüfungsaufwand habe, werde dadurch ausgeglichen, dass zukünftig ein Abrechnungsturnus gelte, der die Erstellung der Abrechnungen vereinfache und damit auch die Nachvollziehbarkeit für den Mieter erhöhe.
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Mehr zum Thema: Kurz erklärt: Betriebskosten & Betriebskostenabrechnung für Vermieter
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