BGH Urteil
Elektrische Anlage bei Neuvermietung
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
VIII ZR 281/03
Urteil vom:
26.07.2004
Der Bundesgerichtshof stellt in seiner Entscheidung vom 26.07.2004 (Az. VIII ZR 281/03) fest, welchen Zustand der elektrischen Anlagen der Vermieter schuldet, wenn nichts anderes ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.
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