BGH Urteil

Elektrische Anlage bei Neuvermietung

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 281/03
Urteil vom: 26.07.2004
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.07.2004 (Az. VIII ZR 281/03)

Der Bundesgerichtshof stellt in seiner Entscheidung vom 26.07.2004 (Az. VIII ZR 281/03) fest, welchen Zustand der elektrischen Anlagen der Vermieter schuldet, wenn nichts anderes ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.

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Zustand elektrischer Anlagen bei Vermietung
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.07.2004, Az. VIII ZR 281/03
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