BGH Urteil

Mietpreisbremse: Keine Geltung bei nachträglicher einvwernehmlicher Mietabsenkung

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 56/25
Urteil vom: 17.12.2025

Amtlicher Leitsatz: 


Auf die Vereinbarung einer reduzierten Miete während eines laufenden Mietverhältnisses finden die Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) keine Anwendung (Fortführung von Senatsurteil vom 28. September 2022 – VIII ZR 300/21, NJW-RR 2022, 1666).

Volltext des Urteils

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2025, Az. VIII ZR 56/25
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