BGH Urteil

Eigenbedarf: Keine hohen Anforderungen an Wunsch der Eigennutzung

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 289/23
Urteil vom: 24.09.2025

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2025, Az. VIII ZR 289/23


Amtlicher Leitsatz:

Zur Frage des Vorliegens von Eigenbedarf gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn der im selben Haus wie der Mieter wohnende Vermieter beabsichtigt, die eigene Wohnung baulich zu verändern, um sie anschließend zu verkaufen, und die ähnlich große, vermietete Wohnung während der Umbauarbeiten und auch dauerhaft selbst zu nutzen.

Volltext des Urteils

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2025, Az. VIII ZR 289/23
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