Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2025, Az. VIII ZR 289/23
BGH Urteil
Eigenbedarf: Keine hohen Anforderungen an Wunsch der Eigennutzung
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
VIII ZR 289/23
Urteil vom:
24.09.2025
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2025, Az. VIII ZR 289/23
Amtlicher Leitsatz:
Zur Frage des Vorliegens von Eigenbedarf gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn der im selben Haus wie der Mieter wohnende Vermieter beabsichtigt, die eigene Wohnung baulich zu verändern, um sie anschließend zu verkaufen, und die ähnlich große, vermietete Wohnung während der Umbauarbeiten und auch dauerhaft selbst zu nutzen.
Volltext des Urteils
pdf
Sie haben Fragen oder finden ein Urteil nicht?
Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung in Sachen Mietrecht (ausgenommen Online-Mitgliedschaft). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch wenn es zu spät ist, also ohne Wartezeit betreffend den Sachverhalt. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.