Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2024, Az. V ZR 80/23
BGH Urteil
Ein-Personen-Versammlung: Beschlüsse während COVID-19 sind nicht nichtig
Neutral
Aktenzeichen:
V ZR 80/23
Urteil vom:
08.03.2024
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2024, Az. V ZR 80/23
Amtlicher Leitsatz:Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten.
Während der Corona-Pandemie befand sich der Verwalter in einer unauflöslichen Konfliktsituation. Er stand nämlich vor dem Dilemma, entweder das Wohnungseigentumsrecht oder das Infektionsschutzrecht zu missachten.
Volltext des Urteils
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