BGH Urteil

Ein-Personen-Versammlung: Beschlüsse während COVID-19 sind nicht nichtig

Neutral
Aktenzeichen: V ZR 80/23
Urteil vom: 08.03.2024

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2024, Az. V ZR 80/23

Amtlicher Leitsatz:

Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten.

Während der Corona-Pandemie befand sich der Verwalter in einer unauflöslichen Konfliktsituation. Er stand nämlich vor dem Dilemma, entweder das Wohnungseigentumsrecht oder das Infektionsschutzrecht zu missachten.

Volltext des Urteils

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2024, Az. V ZR 80/23
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