BGH Urteil
Kündigungssperrfrist und Vorkaufsrecht auch bei Realteilung eines Grundstücks
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
VIII ZR 126/07
Urteil vom:
28.05.2008
Amtlicher Leitsatz:
Die für die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577 a BGB (Vorkaufsrecht des Mieters, Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Erwerbers) finden auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Einfamilienhäusern bebauten Grundstücks entsprechende Anwendung.
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