VermieterVerein Leipzig
Kanzlei Kopinski

04155 Leipzig
Telefon: +49 (0)341 - 98 46 2-0
Telefax: +49 (0)341 - 98 46 2-24
E-Mail: info§%§kopinski%§%com
www.kopinski.com
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Franz-Ludwig KopinskiBeschreibung
Rechtsanwalt Kopinski ist seit langen Jahren als Berater für die Bereiche Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht im Allgemeinen und als Leiter der Geschäftsstelle Leipzig und Umgebung tätig.Durch seine Zulassung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist er mit der komplizierten Rechtsmaterie bestens vertraut. Hierbei kommen ihm auch seine als Leiter der Geschäftsstelle Leipzig des Vermieterverein e.V. gesammelten Erfahrungen zugute. Vermieter erhalten als Mitglieder des Vermieterverein e.V. regelmäßige aktuelle Rechtsprechungshinweise.
Wir möchten Ihnen gerne bei folgenden Problemen behilflich sein:
Das Wohnungseigentum befasst sich vor allem mit Rechtsstreitigkeiten mit einzelnen Wohnungseigentümern oder zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter. Wir betreuen Eigentümer, Eigentümergemeinschaft und WEG-Verwalter, auf Wunsch werden auch Eigentümerversammlungen vorbereitet und begleitet. Das seit der WEG-Reform 2007 stark verkomplizierte Wohnungseigentumsrecht kommt dabei ohne fachliche juristische Beratung nicht mehr aus.
- Kauf Eigentumswohnung
- Prüfung Teilungserklärung
- Vorbereitung und Prüfung Jahresabrechnung
- Vorbereitung und Nachprüfung von Beschlüssen
- Anfechtung von fehlerhaften Beschlüssen
- Prüfung der ordnungsgemäßen Verwaltung
- Durchsetzung von rückständigen Hausgeldforderungen
- Durchsetzung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum
- Entziehung Wohnungseigentum
- Durchsetzung vorrangiger Versteigerungserlöse für Wohnungseigentümer
Das Bau- und Architektenrecht ist ein verwandtes Rechtsgebiet, das ebenfalls für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln der Eigentumswohnung zur Anwendung kommt, wobei zwischen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum und solchen am Sondereigentum zu unterscheiden ist. Verwalter als Mitglieder des Vereins erhalten Rundschreiben mit Hinweisen auf die aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentums- und Mietrecht und darüber hinaus.