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Leistung | Beschreibung | Einheit | Preis | |||
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Beratung telefonisch | Bei Beratung durch Bundesgeschäftsstelle: Gesamtes Gespräch Bei Beratung durch jede andere örtliche Geschäftsstelle: 1.-20. Min. |
pro Minute |
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Beratung | Bei Beratung durch jede andere örtliche Geschäftsstelle: ab 21. Min. je Min. in derselben Angelegenheit zzgl. | pro Minute | 3,57 € | |||
Beratungstermin in Geschäftsstelle | 1.-20. Min. Grundgebühr | - | 11,90 € | |||
Beratungstermin | ab 21. Min. je Min. zzgl. | pro Minute | 3,57 € | |||
Telefongespräche | Gespräche mit Dritten wenn beauftragt | pro Minute | 3,57 € | |||
Schreibgebühr | extern Empfänger in Ortschaften bis 100.000 | pro Seite | 23,80 € | |||
Schreibgebühr | extern Empfänger in Großstädten | pro Seite | bis 35,70 € | |||
Schreibgebühr | Für Email extern an Dritte je nach Aufwand/Recherche | pro Email | 17,85 - 35,70 € | |||
Schreibgebühr | Für Beratungsantwort an Mitglied per Email oder Post je nach Aufwand/Wert/ Recherche; bei höherem Aufwand werden Gebühren vorab angeboten |
pro Schreiben |
17,85 - 35,70 € |
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Vergleichsentwurf |
auch Mietaufhebungsvereinbarung + Schreibgebühr (wie in dieser Tabelle aufgeführt) |
bei Kaltmiete bis 500,00 € |
59,50 € | |||
Vergleichsentwurf |
auch Mietaufhebungsvereinbarung + Schreibgebühr |
bei Kaltmiete ab 500,01 € |
119,00 € | |||
Vergleichsentwurf |
auch Mietaufhebungsvereinbarung + Schreibgebühr |
bei Kaltmiete ab 1000,01 € |
178,50 € | |||
Vergleichsentwurf |
auch Mietaufhebungsvereinbarung + Schreibgebühr |
bei mietunabhängigem Vergleich | 119,00 € | |||
Vergleichsabschluss | Abschluss des Vergleichs nach vorherigem Entwurf | - | 23,80 € | |||
Kündigungsschreiben | Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug, ordentliche erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus; jeweils zzgl. Schreibgebühr (wie in dieser Tabelle aufgeführt) |
bei Kaltmiete bis 500,00 € |
59,50 € | |||
Kündigungsschreiben | Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug, ordentliche erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus; jeweils zzgl. Schreibgebühr (wie in dieser Tabelle aufgeführt) |
bei Kaltmiete ab 500,01 € |
119,00 € | |||
Kündigungsschreiben | Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug, ordentliche erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus; jeweils zzgl. Schreibgebühr (wie in dieser Tabelle aufgeführt) |
bei Kaltmiete ab 1000,01 € |
178,50 € | |||
Kündigungsschreiben | Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Verschulden, ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarf oder Mieterverschulden, sonstige Kündigung; jeweils zzgl. Schreibgebühr (wie in dieser Tabelle aufgeführt) |
bei Kaltmiete bis 500,00 € |
95,20 € | |||
Kündigungsschreiben | Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Verschulden, ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarf oder Mieterverschulden, sonstige Kündigung; jeweils zzgl. Schreibgebühr (wie in dieser Tabelle aufgeführt) |
bei Kaltmiete ab 500,01 € |
119,00 € | |||
Kündigungsschreiben | Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Verschulden, ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarf oder Mieterverschulden, sonstige Kündigung; jeweils zzgl. Schreibgebühr (wie in dieser Tabelle aufgeführt) |
bei Kaltmiete ab 1000,01 € |
178,50 € | |||
Mieterhöhung | + Schreibgebühr (wie in dieser Tabelle aufgeführt) | Mindestgebühr | 59,50 € / ansonsten 1,5fache der monatlichen Erhöhung | |||
Mieterhöhung | + Schreibgebühr extern | Maximalgebühr | 119,00 € | |||
Modernisierungserhöhung |
Abhängig von Art und Anzahl der Modernisierung + Schreibgebühr (wie in dieser Tabelle aufgeführt) |
- | ab 95,20 € | |||
Betriebskostenabrechnung |
Dauer bis 4 Wochen - wenn Eingang 2 Monate vor Fristablauf |
pro Einheit |
47,60 - 71,40 €
zzgl. 25% |
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Wohnungsabnahme | Falls Geschäftsstelle vor Ort | pro Stunde | 95,20 € | |||
Wohnungsabnahme | Falls Geschäftsstelle vor Ort |
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0,59/km | |||
Wohnungsabnahme | Protokollerstellung | - | 35,70 € | |||
Vertragsformular Verein | Telefonische oder schriftliche Unterstützung beim Ausfüllen der vereinseigenen Vertragsformulare | - | 35,70 € | |||
Prüfung | Eingereichter Dokumente ohne Beratungstermin und schriftl. oder tel. Antwort | - | 11,90 - 53,55 € | |||
Gewerberaummietvertrag | Erstellung Gewerberaummietvertrag nach Muster Verein, nur Verträge bis 500 € Nettomiete, darüber gem. Vereinbarung |
bei Kaltmiete bis 500 €, nach Vereinbarung bei Miete über |
119,00 € | |||
Prüfung Notarvertragsentwurf/ Notarvertrag/ Kaufvertrag |
Der Geschäftsstelle bleibt vorbehalten, die Prüfung für diese Pauschalgebühr abzulehnen, wenn der Rahmen eines einfachen Vertrages überschritten wird. Die Gebühr ist angelehnt an die gesetzl. Erstberatungsgebühr des § 34 RVG. | Kaufpreis bis 500.000,00 € | 226,10 € | |||
Prüfung Notarvertragsentwurf/ Notarvertrag/ Kaufvertrag |
Der Geschäftsstelle bleibt vorbehalten, die Prüfung für diese Pauschalgebühr abzulehnen, wenn der Vertrag den Rahmen eines einfachen Vertrages überschreitet. Die Gebühr ist angelehnt an die gesetzlich beschränkte Erstberatungsgebühr des § 34 RVG. | Kaufpreis über 500.000,00 € | 297,50 € | |||
Postporto | - | Postfrankierung | 0,12 € | |||
Fax-/Emailversand | - | pro Seite/Email | 0,60 € | |||
Kopieren | in Schwarz/Weiß | pro Seite | 0,35 € | |||
Kopieren | in Farbe | pro Seite | 0,71 € | |||
Bonitätsauskunft | - | - |
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Gebührenerhöhung | Bei erhöhtem Aufwand nach vorheriger Ankündigung bis zu 50% | - |
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Versicherung | Rechtsschutzversicherung Wohnraum Keine Selbstbeteiligung |
- |
ab 50,05 € / Jahr inkl. Versicherungssteuer |
Beratung
Beispielhafte Erläuterung der Gebührentabelle
In einer persönlichen Beratung in einer unserer Geschäftsstellen fällt stets die Grundgebühr an. Ab der 21. Minute werden Minutengebühren berechnet.
Telefonate zwischen Mitglied und Berater sind in einer Angelegenheit die ersten 20 Minuten kostenfrei und ab der 21. Minute gebührenpflichtig. Nachfolgende, dieselbe Angelegenheit betreffende Telefonate sind ab der ersten Minute gebührenpflichtig.
Jede neue Angelegenheit (etwa eine Frage bezüglich desselben Mieters, aber hinsichtlich einer anderen Thematik) wird erneut die ersten 20 Minuten kostenfrei beraten. In der Praxis wird dieses Zeitfenster nur selten überschritten.
Telefonberatung nur bei örtlicher Geschäftsstelle und für alle Mitglieder bei Bundesgeschäftsstelle.
Abrechnung gegenüber Mitgliedern
Die Abrechnung erfolgt über die Geschäftsstelle/Anwaltskanzlei. Die Gebühren sind pauschalisiert und stehen nur Mitgliedern zur Verfügung. Soweit eine Anspruchsgrundlage gegeben ist, wird der Adressat/Mieter/Schuldner aufgefordert, die entstandenen Auslagen als Schadensersatz zu erstatten.