Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Ist die Beratung kostenfrei?
Die Telefonberatung ist ab der Basis-Mitgliedschaft durch die Bundesgeschäftsstelle kostenfrei, die örtlichen Geschäftsstellen beraten in einer Angelegenheit für 20 Minuten kostenfrei. Für alle sonstigen Tätigkeiten erhalten Sie als Mitglied einen Anspruch auf kostengünstige anwaltliche Tätigkeit nach der vereinseigenen Gebührentabelle.
Wie erfolgt die Beratung?
Wie Sie möchten: Telefon, E-Mail, vor Ort in der Geschäftsstelle. Auch eine Beratung per Video in der Bundesgeschäftsstelle (in den örtlichen Geschäftsstellen nach Vereinbarung), Post oder Fax ist möglich. (Im Rahmen der Online-Mitgliedschaft ist nur die E-Mail-Beratung enthalten.)
Wie schnell kann ich nach dem Beitritt beraten werden? Besteht eine Wartezeit?
Nein, eine Wartezeit besteht nicht. Nach Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft (in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen) können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen erhalten Sie als Mitglied?
Im Rahmen einer Mitgliedschaft (ausgenommen Online-Mitgliedschaft) erhalten Sie jederzeit während der Geschäftszeiten kostenfreie telefonische Beratung durch einen Rechtsanwalt (bei der örtlichen Geschäftsstelle kostenfrei auf 20 Minuten begrenzt, bei der Bundesgeschäftsstelle unbegrenzt), bei schriftlichen Tätigkeiten fallen Kosten nach der vereinseigenen Gebührentabelle an. Die Kosten liegen in der Regel deutlich unter den Gebühren, die bei Erteilung eines normalen anwaltlichen Mandates anfallen würden. Dies ist auch ein Hauptzweck der Mitgliedschaft.

Als Neumitglied erhalten Sie derzeit unser umfassendes E-Book mit Antworten auf häufige Vermieterfragen kostenfrei. Wir legen auch auf unseren monatlichen Email-Newsletter wert, der aktuelle Beratungsanfragen anderer Mitglieder darstellt und eine Übersicht über aktuelle Rechtsprechung bietet.

Unsere regelmäßig aktualisierten Vertragsformulare, Muster und Skripten erhalten Sie als Mitglied im Onlineshop zum Vorzugspreis.

Wir arbeiten mit der ARAG SE zusammen und bieten Ihnen für gerichtliche Rechtsstreitigkeiten eine günstige Rechtsschutzversicherung ab 50,05 EUR jährlich an. Auch eine Wohngebäudeversicherung wird angeboten.

Unsere Mitglieder erhalten darüber hinaus einen Rabatt auf eine digitale Immobilienverwaltung in der Cloud und eine Software für Mietunterlagen.
Wird Schriftverkehr nach außen (bspw. an Mieter) übernommen?
Ja. Mit Ausnahme der Online-Mitgliedschaft führen wir für Sie auch kostenpflichtigen Schriftverkehr auf Grundlage der Gebührentabelle.
Welche Beitragsarten gibt es?
Sie können zwischen vier Beitragsarten wählen:
  • Online-Mitgliedschaft
  • Basis-Mitgliedschaft
  • Premium-Mitgliedschaft
  • Exklusiv-Mitgliedschaft
Welche Unterschiede bestehen zwischen den vier Beitragsarten?
Basis-, Premium- und Exklusiv-Mitgliedschaft: Als Mitglied haben Sie in den drei Mitgliedschaften „Basis“, „Premium“ und „Exklusiv“ Anspruch auf identische Leistungen. Diese Mitgliedschaften unterscheiden sich also nur in der Höhe des Beitrags, den Sie selbst nach Ihrer erzielten oder erwarteten Gesamtjahresmieteinnahme bestimmen. Diese Differenzierungskriterium hat sich für uns als praxistaugliche Abgrenzung erwiesen, da mit steigenden Mieteinnahmen erfahrungsgemäß auch der Beratungsaufwand steigt. Auf die Anzahl Ihrer vermieteten Objekte kommt es also nicht an.


Die Basis-, Premium- und Exklusivmitgliedschaft enthält:
  • Anwaltliche Beratung nach Gebührentabelle via Telefon (kostenfrei über die Bundesgeschäftsstelle), E-Mail oder vor Ort in den Geschäftsstellen
  • E-Book „Erfolgreich vermieten“
  • Monatlicher E-Mail-Newsletter mit aktueller Rechtsprechung und Experten-Tipps
  • Kostenreduzierung für jedes Dokument aus dem Online-Shop
  • Kostenreduzierung für Melderegisterauskunft, Bonitätsauskunft und die Leistungen unserer Partner
  • Kostenreduzierung für die Zeitschrift "IVV Immobilien vermieten & verwalten"
  • Darüber hinaus Anspruch auf alle anwaltlichen Leistungen des Vereins zum Vorzugspreis nach Gebührentabelle (insbesondere Übernahme von Schriftverkehr)

Online-Mitgliedschaft:

Eine Besonderheit stellt die Online-Mitgliedschaft dar. Die Höhe Ihrer Mieteinnahmen spielt hier keine Rolle und der Beitrag ist besonders günstig. Sie erhalten allerdings auch nur einen Anspruch auf einen eingeschränkten Leistungsumfang: Eine Beratung erfolgt nur per E-Mail nach Gebührentabelle, darüber hinaus können Sie alle Vorteile der Website als angemeldetes Mitglied nutzen (kostenfreie oder vergünstige Dokumente, umfangreiche Experten-Tipps, Bonitätsprüfung, Einwohnermeldeamtsauskunft, Vorteile bei unseren Partnern, usw.). Eine Telefonberatung oder die Übernahme von Schriftverkehr nach außen erfolgt in dieser Mitgliedschaft allerdings nicht. Ein Wechsel in die Basis-Mitgliedschaft oder höher ist jederzeit möglich.

Die Online-Mitgliedschaft enthält:
  • Anwaltliche Beratung (nur) via E-Mail nach Gebührentabelle
  • E-Book „Erfolgreich vermieten“
  • Monatlicher E-Mail-Newsletter mit aktueller Rechtsprechung und Experten-Tipps
  • Kostenreduzierung für jedes Dokument aus dem Online-Shop
  • Kostenreduzierung für Melderegisterauskunft, Bonitätsauskunft und die Leistungen unserer Partner
Wie wird der Beitrag nach Beginn der Mitgliedschaft berechnet?
Vorteil für Sie: Die Mitgliedschaft bezieht sich auf das Kalenderjahr und wird erst ab dem Folgemonat berechnet. Beträgt der Jahresbeitrag beispielsweise bei Eintritt im Juli in der Basis-Mitgliedschaft € 60,00/Jahr, zahlen Sie bei Beginn der Mitgliedschaft lediglich den jahresanteiligen Betrag für die Monate August bis Dezember, also € 25,00. Die Aufnahmegebühr beträgt immer € 75,00 bzw. € 35,00 bei der Online-Mitgliedschaft.
Ist der Beitrag jährlich oder monatlich zu zahlen?
Sie können zwischen der jährlichen oder der monatlichen Beitragszahlung wählen. Bei jährlicher Zahlung wird der Beitrag jeweils Anfang Januar, bei monatlicher Zahlung jeweils zu Beginn des Monats im Lastschriftverfahren eingezogen. Der erstmalige (anteilige) Einzug erfolgt einige Tage nach Beginn einer neuen Mitgliedschaft.
Bei jährlicher Zahlweise ist der Beitrag wegen des geringeren Verwaltungsaufwands etwas günstiger.
Ist der Beitrag über die Betriebskosten umlegbar?
Nein. Mitgliedsbeiträge zählen zu keiner der in der Betriebskostenverordnung benannten Positionen, sind also keine Betriebskosten. Sie können auch nicht als "sonstige Betriebskosten" umgelegt werden, weil es sich bei Vereinsbeiträgen um Verwaltungskosten im weiteren Sinne handelt.
Welche Kündigungsfrist besteht für die Mitgliedschaften?
Gemäß § 3 Abs. III S. 2 der Satzung kann die Mitgliedschaft immer zum Ablauf des 31.12. eines Jahres beendet werden, wenn die Kündigung bis zum 30.09. desselben Jahres bei uns mindestens in Textform eingegangen ist. Eine E-Mail an uns ist für eine Kündigung also ausreichend.