Instanz-Urteil im Mietrecht
Eigenbedarf: Zweitwohnung für kulturelle Besuche und familiäre Treffen
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
311 S 4/25
Urteil vom:
10.06.2025
Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.06.2025, Az. 311 S 4/25
"So ist es hier. In der Kündigungserklärung vom 23. Januar 2023 war als Eigenbedarfsgrund angeführt, dass die Kläger die Wohnung für sich selbst als Zweiwohnsitz benötigen würden, da sie künftig regelmäßig nach H. reisen würden und dann auch in der Wohnung aufhalten bzw. insbesondere dort übernachten wollten. Zudem war in der Kündigungserklärung auch bereits ausgeführt, dass der Anlass für die Besuche in H. sein werde, dass sie ihre Kinder und kulturelle Veranstaltungen besuchen wollen. Dass nicht bereits explizit erwähnt wurde, dass sie die Wohnung auch nutzen wollen, um sich gelegentlich dort mit (einzelnen) Mitgliedern ihrer Familie zu treffen, ist unschädlich, da einerseits auch diese Art der Nutzung, nämlich die Nutzung für eigene private Zwecke in der Kündigungserklärung angelegt war und andererseits ein nachvollziehbarer, vernünftiger Eigennutzungswunsch auch ohne diese familiären Treffen anzunehmen wäre."
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