Instanz-Urteil im Mietrecht

Mietminderung wegen Verschattung

Negativ für Vermieter
Aktenzeichen: 334 S 13/22
Urteil vom: 18.12.2025

Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.12.2025, Az. 334 S 13/22


Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. 334 S 13/22) entschieden, dass eine erhebliche Verschattung und Verdunkelung einer Mietwohnung durch einen Neubau im Innenhof einen Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB darstellt und eine Mietminderung von 5 Prozent rechtfertigt.

Volltext des Urteils

Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.01.2026, Az. 334 S 13/22
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