Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 27.03.2025, Az. 30 C 99/23
Instanz-Urteil im Mietrecht
Eigenbedarf-Widerspruch: Härte des Vermieters kann Härte des Mieters überwiegen
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
30 C 99/23
Urteil vom:
27.03.2025
Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 27.03.2025, Az. 30 C 99/23
"Im hier konkreten Fall greifen insoweit die von der Beklagten geltend gemachten Härtegründe gemäß § 574a BGB aber nicht durch, so dass vorliegend auch nicht gemäß § 574a Abs. 2 BGB durch Urteil zu bestimmen war, dass das streitbefangene Mietverhältnis unter den bislang geltenden Bedingungen auf eine bestimmte Zeit fortgesetzt wird. Denn die Beklagte hat hier gemäß § 574 BGB keinen Anspruch gegenüber dem Kläger auf Fortsetzung des Mietverhältnisses."
Volltext des Urteils
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