Instanz-Urteil im Mietrecht

Keine teilweise Mieterhöhung bei einheitlichem Mietverhältnis über Wohnraum und Garage

Neutral
Aktenzeichen: 142 C 1732/23
Urteil vom: 25.01.2024
Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 25.01.2024, Az. 142 C 1732/23

Das ist nicht zulässig. Es gibt nämlich nicht eine „Miete für die Wohnung“ und eine „Miete für den Stellplatz“, sondern nur eine „Miete für die Wohnung mit Stellplatz“. Der Sache nach macht die Klägerin zwei gesonderte Teil-Mieterhöhungen geltend. Teil-Mieterhöhungen aber können nicht verlangt werden. ... Dem Gericht erscheint das als zwingend.
Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 25.01.2024, Az. 142 C 1732/23, Rdnr. 11

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Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 25.01.2024, Az. 142 C 1732/23
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